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10. Die bisherigen 8$ 20 und 21 des Vierten Abschnitts
werden 8$ 22 und 23 des neuen Fünften Abschnitts.
Artikel II
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in
Kraft. Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren zum
Wintersemester 1994/95.
Saarbrücken, den 1. Juli 1994
Der Minister
für Wissenschaft und Kultur
Prof. Dr. Breitenbach