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Studienordnung
für den Diplom-Studiengang Elektrotechnik
Vom 17. Juni 1994
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von 8 85 des Gesetzes
über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom
8. März 1989 (Amtsbl. S. 609), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1337
zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 1. Juli 1994 (Amtsbl. S. 889), folgende Ordnung
für den Diplom-Studiengang Elektrotechnik beschlossen, die
hiermit verkündet wird.
I. Allgemeine Bestimmungen
Die Bezeichnungen von Funktionen in dieser Ordnung gelten gleichermaßen
für Männer und Frauen. Frauen führen die Funktionsbezeichnungen
dieser Ordnung in der weiblichen Form.
S 1
Studienziel und Gliederung des Studiums
(1) Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums der Elektrotechnik
auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang
Elektrotechnik.
(2) Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Der erste Studienabschnitt
wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen, der zweite Abschnitt
mit der Diplomprüfung. Sie bildet den berufsqualifizierenden Abschluß
des Studiums.
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Berufspraktische Tätigkeit
(1) In das Studium eingeordnet ist eine berufspraktische Tätigkeit von insgesamt
26 Wochen, davon 13 Wochen Grundpraxis und 13 Wochen Fachpraxis.
Es wird empfohlen, mindestens 8 Wochen der Grundpraxis vor Beginn
des Studiums abzuleisten. Die näheren Regelungen zur berufspraktischen
Tätigkeit, auch über die Anrechnung von Praxiszeiten, z. B. im