Full text : 1994 (0038)

211 —

Studienordnung
für den Diplom-Studiengang Elektrotechnik
Vom 17. Juni 1994

Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von 8 85 des Gesetzes
über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom
8. März 1989 (Amtsbl. S. 609), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1337
zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Hochschulrechtsänderungsgesetz)
 vom 1. Juli 1994 (Amtsbl. S. 889), folgende Ordnung
 für den Diplom-Studiengang Elektrotechnik beschlossen, die
hiermit verkündet wird.

I. Allgemeine Bestimmungen

Die Bezeichnungen von Funktionen in dieser Ordnung gelten gleichermaßen
 für Männer und Frauen. Frauen führen die Funktionsbezeichnungen
 dieser Ordnung in der weiblichen Form.

S 1

Studienziel und Gliederung des Studiums

(1) Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums der Elektrotechnik
 auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang
 Elektrotechnik.

(2) Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Der erste Studienabschnitt
 wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen, der zweite Abschnitt
 mit der Diplomprüfung. Sie bildet den berufsqualifizierenden Abschluß
 des Studiums.

82
Berufspraktische Tätigkeit

(1) In das Studium eingeordnet ist eine berufspraktische Tätigkeit von insgesamt
 26 Wochen, davon 13 Wochen Grundpraxis und 13 Wochen Fachpraxis.
 Es wird empfohlen, mindestens 8 Wochen der Grundpraxis vor Beginn
 des Studiums abzuleisten. Die näheren Regelungen zur berufspraktischen
 Tätigkeit, auch über die Anrechnung von Praxiszeiten, z. B. im
            
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