Full text : 1994 (0038)

DIR

machen. Wird die Diplomarbeit nicht fristgerecht eingereicht, gilt sie als
mit “nicht ausreichend” bewertet.

(2) Bei Einreichung der Arbeit hat der Kandidat/die Kandidatin schriftlich
 zu versichern, daß er/sie die Arbeit selbständig verfaßt und keine
anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.

(3) Die Diplomarbeit wird in der Regel von mindestens zwei Prüfern
bewertet; der Hochschullehrer, der gemäß 8 23 Abs. 2 das Thema der
Diplomarbeit festgelegt hat, ist zum Prüfer zu bestellen. Der zweite
Prüfer wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellt. Einer
der Prüfer muß Professor des Fachbereichs Elektrotechnik sein. Weichen
 die Bewertungen um mehr als 1,0 voneinander ab oder hat ein
Prüfer die Diplomarbeit mit “nicht ausreichend” bewertet, So ist ein weiterer
 Professor des Fachbereichs Elektrotechnik als Prüfer zu bestellen.


(4) Die Diplomarbeit muß innerhalb von drei Monaten bewertet werden.


(5) Die Note der Diplomarbeit ist der Durchschnitt der von den Prüfer
gegebenen Noten.

(6) Die Diplomarbeit gilt als mit “nicht ausreichend” bewertet, wenn
nicht mindestens zwei Prüfer sie mit mindestens “ausreichend” bewertet
 haben.

8 25
Fachnoten und Gesamtnoie

(1) Die Gesamtnote wird als gewichtetes Mittel der Noten aus den
Fachprüfungen und der Diplomarbeit gebildet. Der Gewichtungsfaktor
des dritten Wahlpflichtfaches ist eins, der der übrigen Fachprüfungen
ist jeweils zwei, und der der Diplomarbeit ist vier.

(2) Bei überragenden Leistungen mit einer Gesamtnote bis 1,2 wird
das Gesamturteil “mit Auszeichnung bestanden” erteilt.

8 26
Zeugnis

(1) Hat der Kandidat/die Kandidatin die Diplomprüfung bestanden, So
erhält er/sie über die Ergebnisse ein Zeugnis. Das Ergebnis der Stu-
            
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