Full text : 1994 (0038)

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b) in der Studienrichtung Informationstechnik zu wählen aus den Fachgebieten

Theoretische Elektrotechnik
Nachrichtentechnik
Hochfrequenztechnik
Elektronik
Mikroelektronik
c) in der Studienrichtung Automatisierungstechnik zu wählen aus den
Fachgebieten
Systemtheorie
Meßtechnik
Elektrische Energietechnik
Prozeßautomatisierung

Auf Beschluß des Fachbereichsrates können weitere Fachgebiete
zugelassen werden.

(10) Das dritte Wahlpflichtfach mit einem Mindestumfang von zwei
Semesterwochenstunden kann auch aus den Fachgebieten der anderen
 Studienrichtungen gewählt werden. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuß
 das dritte Wahlpflichtfach aus dem Lehrangebot der Fachbereiche
 der Universität zulassen.

(11) Die Pflichtfachprüfungen in Elektrische Energietechnik und Mikroelektronik
 sind Klausurarbeiten und dauem jeweils drei Stunden; alle
übrigen Fachprüfungen sind mündliche Prüfungen. Die Prüfung im dritten
 Wahlpflichtfach wird als schriftliche Prüfung durchgeführt, sofern
dies in dem Studiengang, dem das Fach angehört, vorgeschrieben ist.

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Zusatzfächer

(1) Der Kandidat/die Kandidatin kann in weiteren als den vorgeschriebenen
 Pflicht- und Wahlpflichtfächern eine Prüfung ablegen (Zusatzfächer).


(2) Das Ergebnis der Prüfung in höchstens zwei dieser Fächer wird auf
Antrag des Kandidaten/der Kandidatin in das Zeugnis aufgenommen,
jedoch bei der Ermittlung der Gesamtnote nicht miteinbezogen.
            
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