Full text : 1994 (0038)

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8 17
Fachnoten und Gesamtnote

(1) Die Fachnote in Einführung in die Informatik ist der Mittelwert der
Noten der Übungsscheine nach 8 16 Abs, 8, wobei — gegebenenfalls
durch Erniedrigen — Werte nach 8 10 Abs. 1 gebildet werden.

(2) Die Gesamtnote der Diplom-Vorprüfung ist der gewichtete Mittelwert
 der Fachnoten. Die Fachnoten haben folgende Gewichtungen:
Höhere Mathematik I, I} 3
Höhere Mathematik Ill, IV 3
Experimentalphysik
Technische Mechanik
Werkstoffkunde
Grundlagen der Elektrotechnik
Meßtechnik
Einführung in die elektrische Energietechnik
Digitaltechnik
Einführung in die Informatik

a

8 18
Zeugnis

(1) Über die bestandene Diplom-Vorprüfung ist innerhalb von vier Wochen
 ein Zeugnis auszustellen, das die in den Prüfungsfächern erzielten
 Fachnoten, deren Gewichtung und die Gesamtnote enthält. Das
Zeugnis ist vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
 Es trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung
 erbracht worden ist.

(2) Ist die Diplom-Vorprüfung nicht bestanden, so erteilt der Vorsitzende
 des Prüfungsausschusses dem Kandidaten/der Kandidatin hierüber
einen schriftlichen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu
versehen ist.

(3) Hat der Kandidat/die Kandidatin die Diplom-Vorprüfung nicht bestanden,
 wird ihm/ihr auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden
 Nachweise sowie der Exmatrikulationsbescheinigung vom Prü-Die

 hier erläuterte Handhabung der Bestimmungen über Prüfungsabschnitte und Freiversuche
 kann in Einzelfällen die Vorteile von Freiversuchen für die Studierenden in
Frage stellen, z.B. wenn von drei Fachprüfungen nur eine bestanden wird. Für solche
Fälle wird auf die in 8 16 Abs. 5 genannte Möglichkeit verwiesen.”
            
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