Full text : 1994 (0038)

Il. Diplom-Vorprüfung

8 12
Zulassung

Die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung setzt voraus:
1. das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen
 Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von
der zuständigen staatlichen Stelle. als gleichwertig anerkanntes Zeugnis;


2. die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nach $ 15.

$ 13
Gliederung und Zulassungsverfahren

(1) Die Diplom-Vorprüfung besteht aus zehn Fachprüfungen nach $& 14.
Sie können, soweit sie nicht als prüfungsrelevante Studienleistungen
erbracht werden, auf bis zu drei Prüfungsabschnitte aufgeteilt werden.

(2) Der Antrag auf Zulassung muß für alle Fachprüfungen eines Prüfungsabschnitts
 gemeinsam gestellt werden. Er kann gestellt werden, sobald
die entsprechenden Lehrveranstaltungen absolviert sind.

(3) Alle Fachprüfungen eines Prüfungsabschnitts müssen in einem Prüfungszeitraum
 abgelegt werden.

(4) Ein Prüfungszeitraum erstreckt sich von der letzten Vorlesungswoche
eines Semesters bis zur ersten Vorlesungswoche des darauf folgenden
Semesters einschließlich.

(5) Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich beim Prüfungsausschuß zu
stellen. Dem Antrag sind beizufügen:
1. die Nachweise über das Vorliegen der in 8 15 genannten Zulassungsvoraussetzungen,

2. das Studienbuch oder entsprechende Unterlagen,
3. bei Prüfungen des ersten Prüfungsabschnitts eine Erklärung darüber,
ob der Kandidat/die Kandidatin bereits eine Diplom-Vorprüfung oder
eine Diplomprüfung im Studiengang Elektrotechnik an einer Universität
oder gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes
 nicht bestanden hat oder ob er/sie sich in einem Prüfungsverfahren
 befindet.
            
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