schule eine Einschreibung ab, weil sonstige Einschreibvoraussetzungen
nicht vorliegen, wird der Zulassungsbescheid
ebenfalls unwirksam.
MH. Verteilungsverfahren
x
Zulassungsantrag
Im Zulassungsantrag sind ein Studiengang und gewünschte
Sıudienorte in einer Reihenfolge anzugeben.
S
Ablauf des Verfahrens
(1) Wer sich im Verteilunesverfaäahren bewirbt, erhält einen
Studienplatz, Zunächst werden die verfügbaren Studienplätze
entsprechend den Studienortwünschen verteilt (erste
Verfuhrensstufe), Wer in der ersten Verfaährensstufe nicht
zugelassen werden kann, erhält entsprechend seinen Stu-Jienortwünschen
in einer zweiten Verfahrensstufe einen
Studienplatz.
(2) Für die Zulassung von nicht nach 8 ] Abs. 1 Satz 2 des
Deutschen gleichgestellten ausländischen Staatsangehörigen
und Staatenlosen durch die Hochschulen sind vor der
Durchführung der ersten Verfahrensstufe je Studienort
5 vom Hundert der festgesetzten Zulassungszahlen vorzubehalten.
(3) Die Hochschulen teilen der Zentralstelle unverzüglich
nach Ablauf der Erklärungsfrist für die Annahme des
Studienplatzes nach & 5 Satz | mit, wen sie eingeschricben
und über welche Einschreibanträge sie noch nicht entschicden
haben. Spätestens zum Beginn der Nachrückverlahren
eines Auswahlverfahrens teilen sie mit, wie viele Studienplätze
im Rahmen der Quote nach Absatz 2 endgültig
besetzt worden sind.
(4) Die Zentralstelle kann durch Überbuchung der Zulussungszahlen
berücksichtigen, daß Studienplätze voraussichtlich
nicht angenommen werden.