Full text : 1994 (0038)

schule eine Einschreibung ab, weil sonstige Einschreibvoraussetzungen
 nicht vorliegen, wird der Zulassungsbescheid
 ebenfalls unwirksam.

MH. Verteilungsverfahren

x

Zulassungsantrag

Im Zulassungsantrag sind ein Studiengang und gewünschte
Sıudienorte in einer Reihenfolge anzugeben.

S

Ablauf des Verfahrens

(1) Wer sich im Verteilunesverfaäahren bewirbt, erhält einen
Studienplatz, Zunächst werden die verfügbaren Studienplätze
 entsprechend den Studienortwünschen verteilt (erste
Verfuhrensstufe), Wer in der ersten Verfaährensstufe nicht
zugelassen werden kann, erhält entsprechend seinen Stu-Jienortwünschen
 in einer zweiten Verfahrensstufe einen
Studienplatz.

(2) Für die Zulassung von nicht nach 8 ] Abs. 1 Satz 2 des
Deutschen gleichgestellten ausländischen Staatsangehörigen
 und Staatenlosen durch die Hochschulen sind vor der
Durchführung der ersten Verfahrensstufe je Studienort
5 vom Hundert der festgesetzten Zulassungszahlen vorzubehalten.


(3) Die Hochschulen teilen der Zentralstelle unverzüglich
nach Ablauf der Erklärungsfrist für die Annahme des
Studienplatzes nach & 5 Satz | mit, wen sie eingeschricben
und über welche Einschreibanträge sie noch nicht entschicden
 haben. Spätestens zum Beginn der Nachrückverlahren
eines Auswahlverfahrens teilen sie mit, wie viele Studienplätze
 im Rahmen der Quote nach Absatz 2 endgültig
besetzt worden sind.

(4) Die Zentralstelle kann durch Überbuchung der Zulussungszahlen
 berücksichtigen, daß Studienplätze  voraussichtlich
 nicht angenommen werden.
            
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