Full text : 1994 (0038)

15.4

zur Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät in der jeweils gültigen
 Form weitestgehend übereinstimmen. Der jeweils zuständige
Fachbereichsrat kann nach Anhörung des Prüfungsausschusses Änderungen
 dieser Anlage beschließen, die im Hinblick auf die Koordination
von Studium und Lehre zwischen den Fachbereichen der Zustimmung
des Kleinen Fakultätsrates der Philosophischen Fakultät bedürfen. Sie
sind nach der Zustimmung des Senats und des Ministeriums für
Wissenschaft und Kultur im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes
zu veröffentlichen und in sonst geeigneter Weise bekanntzumachen.

(4) Die Studieneinheiten nach Absatz 1 Satz 2 sind in Anlage 2 zu dieser
Ordnung verzeichnet. Jede Studieneinheit umfaßt mehrere thematisch
zusammenhängende Gebiete, zu denen Lehrveranstaltungen im
Gesamtumfang von mindestens zehn Semesterwochenstunden angeboten
 werden. Die Vorschriften von Absatz 3 Satz 3 und 4 gelten
sinngemäß.

84
Aufbau der Magisterprüfung und Prüfungsleistungen

(1) Die Fachprüfung im Hauptfach besteht aus einer schriftlichen
Hausarbeit (Magisterarbeit), einer schriftlichen Klausurarbeit und einer
mündlichen Prüfung.

(2) Die Fachprüfung in den Nebenfächem besteht jeweils aus einer
schriftlichen Klausurarbeit und einer mündlichen Prüfung.

(3) Die Klausurarbeiten und die mündlichen Prüfungen im Hauptfach und
in den Nebenfächern können angefertigt bzw. durchgeführt werden,

1. wenn die Bewertung der Magisterarbeit erfolgt ist und mindestens die
Note ”ausreichend” ergeben hat, oder

2. bevor das Thema der Magisterarbeit gestellt worden ist.
(4) Die mündliche Prüfung in einem Fach kann in jedem Fall erst durchgeführt
 werden, wenn die Bewertung der Klausurarbeit in diesem Fach
abgeschlossen ist und mindestens die Note ”ausreichend” ergeben hat.

(5) Wird ein Nebenfach durch drei Studieneinheiten ersetzt, besteht die
Prüfung je nach Wahl des Kandidaten/der Kandidatin in jeder
Studieneinheit entweder aus einer schriftlichen Klausurarbeit oder aus
einer mündlichen Prüfung. Höchstens zwei dieser Prüfungen dürfen einer
der beiden Prüfungsformen angehören. Die Prüfungen in den Studieneinheiten
 können vorweg abgelegt werden, in der Regel jedoch nicht vor
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.