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N Ordnung
zur Anderung der Ordnung der Universität des Saarlandes
über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Vom 11. Mai 1994
Der Senat der Universität hat auf Grund von $ 8 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes
über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom 8. März
1989 (Amtsbl. S. 609) folgende Ordnung zur Änderung der Ordnung über die
Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 20. Juli 1983 (Dienstbl. S. 86), geändert
am 13.12.1989 (Dienstbl. 1990, S. 74) beschlossen, die nach Zustimmung
durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hiermit verkündet
wird:
Artikel 1
Das Gebührenverzeichnis wird unter den laufenden Nummern 4 und 5 wie
folgt neugefaßt:
4 Zweitausfertigung eines Studentinnen/Studenten- oder
Gasthörerinnen/Gasthörer-Ausweises
5 Zweitausfertigung eines Studienbuches
für ein Semester (Umschlag und einzelnes Belegbilatt) 10,00 DM
für jedes weitere Semester (einzelnes Belegblatt) 5,00 DM
Artikel 2
(1) Diese Ordnung tritt nach ihrer Verkündung im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes in Kraft.
(2) Der Universitätspräsident wird ermächtigt, die Verwaltungsgebührenordnung
in der sich aus dieser und den bisherigen Anderungsordnungen ergebenden
Fassung neu bekanntzumachen.
Saarbrücken, 30.06.1994
Der Universitätspräsident
Prof. Dr. Günther Hönn