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Literaturbestand
(1) Der Literaturbestand wird unterteilt in
— der längerfristig austeihbaren Bestand,
— den kurzfristig ausleihbaren Bestand und
— den Präsenzbestand.
(2) Der Präsenzbestand wird besonders gekennzeichnet, insbesondere gehören
hierzu Normblattsammlungen, Diplomarbeiten, Loseblattsammlungen
und Zeitschriften.
(3) Der kurzfristig ausleihbare Bestand wird besonders gekennzeichnet,
insbesondere gehören hierzu Bücher, die ausdrücklich als Studentenlehrbücher
angeschafft wurden.
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Benutzung der Bibliothek
(1) Die Bibliothek kann benutzt werden zur:
— Einsichtnahme,
— kurzfristigen Entnahme,
— Wochenendausleihe,
— längerfristigen Ausleihe.
(2) Die Einsichtnahme erfolgt in den Bibliotheksräumen bzw. Lesesälen und
erstreckt sich auf den gesamten Literaturbestand (& 3 Abs. 1].
(3) Die kurzfristige Entnahme erfolgt gegen Hinterlegung des Personal- oder
Studentenausweises zur Benutzung innerhalb der Räumlichkeiten der
Hochschule und erstreckt sich auf den gesamten Literaturbestand, ausgenommen
Loseblattsammlungen und Diplomarbeiten. Die entnommenen Titel
sind während der Öffnungszeiten desselben Tages zurückzugeben.
(4) Bei der Wochenendausleihe können maximal fünf Bände ausgeliehen
werden. Die Wochenendausleihe erstreckt sich auf den ausleihbaren Bestand
sowie auf Monographien aus dem Präsenzbestand, ausgenommen
Diplomarbeiten, und erfolgt während der letzten zwei Stunden der Öffnungszeit
vor dem jeweiligen Wochenende; die Rücknahme in den ersten beiden
Stunden der Öffnungszeit nach dem Wochenende.
(5) Die Ausleihe erstreckt sich auf Bände, die nicht zum Präsenzbestand
gehören. Die Leihfrist beträgt bis zu zwei Wochen. Sie kann zweimal um
jeweils 2 Wochen verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt.
Der Antrag auf Verländerung ist vor Ablauf der Leihfrist zu stellen. Maximal
können fünf Bücher gleichzeitig ausgeliehen werden.