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Verwaltungs- und Benutzungsordnung
der Hochschulbibliothek
Vom 11. Mai 1994
Der Beirat der Hochschulbibliothek der Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes erläßt gemäß & 6 Abs. 1 der Ordnung für die Hochschulbibliothek
der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
vom 10. November 1993 folgende Ordnung, die hiermit verkündet wird:
Verwaltungs- und Benutzungsordnung
der Hochschulbibliothek
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Aufgaben der Hochschulbibliothek
In der Ordnung für die Hochschulbibliothek der Hochschule für Technik und
Wirtschaft des Saarlandes vom 10. November 1993 (Dienstbl. S. 634) sind
die Aufgaben der Hochschulbibliothek festgelegt.
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Benutzungsberechtigung
(1) Ausleihberechtigt sind Mitglieder und Gasthörer der Hochschulen des
Saarlandes, studentische Mitglieder anderer Hochschulen in der Bundesrepublik
Deutschland mit Wohnsitz im Saarland sowie andere Studenten,
die bei Professoren der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Studien- und Diplomarbeiten durchführen.
(2) Der Beiratsvorsitzende kann Mitglieder von technisch-wissenschaftlichen
Verbänden und Einrichtungen im Saarland mit Benutzungsberechtigten
nach Absatz 1 gleichstellen.
(3) Zur Benutzung als Präsenzbibliothek ist die Bibliothek während der Öffnungszeiten
für jedermann zugänglich.
(4) Zwischen der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
— nachfolgend HTW genannt — und den Benutzern wird ein öffentlichrechtliches
Benutzungsverhältnis begründet.
(5) Die kurzfristige Überlassung von Büchern an andere Bibliotheken und
Büchereien im Wege der gegenseitigen Bibliothekshilfe ist möglich (keine
Fernleihe).