Full text : 1994 (0038)

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6. Zentrales Zwischenlager und Entsorgung
6.1 Das Zentrale Zwischenlager befindet sich im Zentralen Chemikalienlager
 (Gebäude 67.1) und wird von den Herren Dipl.-Ing. Dörr und Dipl.-Chem.
 Dr. Etringer geleitet. (Tel. 0681 302-2643 und 2729}
6.2 Die Entsorgung (Abtransport der Chemikalienabfälle aus dem Zentralen
Zwischenlager) erfolgt grundsätzlich durch die SES. Fallen innerhalb
des in Absatz 3.2 genannten Zeitraums größere Abfallmengen (200 |
und mehr) an, so erfolgt der Abtransport direkt vom Entstehungsbereich.
Anmeldungen sind an den Verwalter des Zentralen Chemikalienlagers,
Herrn Günther Noeren, Tel. und Fax Nr. 6111, zu richten.

7. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
7.1 In jedem der in Absatz 3.1 genannten Entstehungsbereiche ist deren
Leiter für die ordnungsgemäße Sammlung der chemischen Abfälle (Absatz
 4), die Richtigkeit der auf den Begieitpapieren (Absatz 3.4) gemachten
 Angaben sowie die Vorbereitung des Transports in das Zentrale
Zwischenlager (Absätze 5.4, 5.5) verantwortlich. Der Leiter kann eine
fachkundige Person, die im Rahmen ihrer Dienstaufgaben Umgang mit
Gefahrstoffen hat, mit der Sachbearbeitung beauftragen. Diese Person
ist den Zentralen Beauftragten (7.2) zu benennen.
7.2 Für die fachlichen Belange der Sammlung, Zwischentagerung und Entsorgung
 gemäß 8 11 b AbfG sind als Beauftragte des Universitätspräsidenten
 die Fachkräfte für Arbeitssicherheit Herr Dipl.-Ing. Dörr und Herr
Dipl.-Chem. Dr. Etringer zuständig.
Als Beauftragte der Direktion der Universitätskliniken sind gemäß 8 11 b
AbfG die Fachkräfte für Arbeitssicherheit Herr Dipl.-Ing. Ballast und Herr
Dipl.-Chem. Burmeister zuständig.

7.3 Die Entsorgungaufträge werden durch den Lagerverwalter erstellt und
an das Außenamt Homburg weitergeleitet. Dieses erteilt die entsprechenden
 Entsorgungsaufträge an die SES.

7.4 Die Anlagen 1-2 werden von den Beauftragten (nach 7.2) bei Bedarf den
abfallrechtlichen Bestimmungen angepaßt.
            
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