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Anderung
Änderungen dieser Ordnung werden vom StuPa mit 2/3-Mehrheit seiner
stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und bedürfen der Zustimmung
des für das Hochschulwesen zuständigen Ministers.
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Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes in Kraft.
Zum aleichen Zeitpunkt tritt die Beitagsordnung vom 11.07.1980 außer Kraft
Allgemeiner Studierendenausschuß Studierendenparlaments-Präsident/in
der HTW des Saarlandes der HTW des Saarlandes