Full text : 1994 (0038)

‚120 —

„ 84
Anderung

Änderungen dieser Ordnung werden vom StuPa mit 2/3-Mehrheit seiner
stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und bedürfen der Zustimmung
des für das Hochschulwesen zuständigen Ministers.

85
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes in Kraft.
Zum aleichen Zeitpunkt tritt die Beitagsordnung vom 11.07.1980 außer Kraft

Allgemeiner Studierendenausschuß Studierendenparlaments-Präsident/in
der HTW des Saarlandes der HTW des Saarlandes
            
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