Full text : 1994 (0038)

— 119 —

Beitragsordnung
der Studierendenschaft der HTW des Saarlandes

— zuletzt geändert durch den StuPa-Beschluß vom 26.05.1993 —

Die Studierendenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft des
Saarlandes gibt sich gemäß 8 62 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschule
 für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (FhG) vom 01. August
1991 (Amtsbl. S. 818) in Verbindung mit 8 102 Abs. 3 des Gesetzes über die
Universität des Saarlandes vom 08. März 1989 folgende Beitragsordnung,
die nach Zustimmung des für das Hochschulwesen zuständigen Ministers
verkündet wird:

81
Beitrag

Die Studierendenschaft der HTW des Saarlandes erhebt gemäß 8 62 Abs. 1
Satz 2 (FhG) einen Beitrag zur Durchführung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben.


82
Beitragspflicht

(1) Die Beitragspflicht gilt für alle immatrikulierten Studierenden der HTWdS.
(2) Die Beitragspflicht entsteht:
a) mit der Einschreibung
b) mit der Rückmeldung
(3) Die ordnungsgemäße Entrichtung des Beitrages wird bei der Immatrikulation
 oder Rückmeldung von dem Studentensekretariat der HTWdS überprüft.


83
Beitragshöhe

Der Beitrag beträgt DM 80,— pro Studienjahr.
Die Studierendenschaft weist den jeweiligen Fachschaften einen vom StuPa
beschlossenen, anteiligen Semester- bzw. Studienjahrbeitrag pro Semester
bzw. Studienjahr an.
Dieser Beitrag beträgt z.Zt. DM 5.—
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.