Full text : 1994 (0038)

95 —

beschäftigt sind, gelten erstmals vom Beginn der Vorlesungszeit
 des Semesters an, das auf das Inkrafttreten
folgt.

(4) $& 7 gilt, soweit er die Gewährung von Ermäßigungen
gegenüber den bisher geltenden Regelungen einschränkt,
erstmalig für die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung
neu gewählten Funktionsträgerinnen und Funktionsträger.

8 15

Verwaltungsvorschriften
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur erläßt die zur
Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Verwaltungsvorschriften.


S 16

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. April 1994 in Kraft.

Saarbrücken. den 10. Februar 1994

Der Minister für
Wissenschaft und Kultur

Prof. Dr. Breitenbach
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.