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beschäftigt sind, gelten erstmals vom Beginn der Vorlesungszeit
des Semesters an, das auf das Inkrafttreten
folgt.
(4) $& 7 gilt, soweit er die Gewährung von Ermäßigungen
gegenüber den bisher geltenden Regelungen einschränkt,
erstmalig für die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung
neu gewählten Funktionsträgerinnen und Funktionsträger.
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Verwaltungsvorschriften
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur erläßt die zur
Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
S 16
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. April 1994 in Kraft.
Saarbrücken. den 10. Februar 1994
Der Minister für
Wissenschaft und Kultur
Prof. Dr. Breitenbach