Full text : 1994 (0038)

03 —

(5) Weist eine Professorin oder ein Professor eine überdurchschnittliche
 Belastung durch die Betreuung von
Diplomarbeiten nach, kann diese unter Berücksichtigung
des notwendigen Aufwandes abweichend von $ 3 Abs. 11
Satz 1 über den Umfang von zwei Lehrveranstaltungsstunden
 hinaus auf die Lehrverpflichtung bis zu höchstens
4 Lehrveranstaltungsstunden angerechnet werden. Die Entscheidung
 über die Anrechnung trifft das Ministerium für
Wissenschaft und Kultur.

& 11

Aufgaben im öffentlichen Interesse außerhalb der
Hochschule

Nehmen Lehrpersonen im Landesdienst Aufgaben im
öffentlichen Interesse außerhalb der Hochschule wahr, die
die Ausübung der Lehrtätigkeit an ihrer Hochschule ganz
oder teilweise ausschließen, kann das Ministerium für
Wissenschaft und Kultur nach Anhörung der Hochschule
für die Dauer der Wahrnehmung dieser Aufgaben die
Lehrverpflichtung ermäßigen oder von der Lehrverpflichtung
 freistellen. Für Bedienstete der Universität des Saarlandes
 entscheidet die Universitätspräsidentin oder der
Universitätspräsident mit Zustimmung des Ministeriums
für Wissenschaft und Kultur.

Ss 12

Schwerbehinderte

Die Lehrverpflichtung Schwerbehinderter im Sinne des
Schwerbehindertengesetztes in der Fassung vom 26.
August 1986 (BGBl. I S. 1421) kann im Einzelfall auf
Antrag von der obersten Dienstbehörde
L. bei einer Minderung der Erbwerbs
fähigkeit um mindestens 50 v. H.
bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit
 um mindestens 70 v. H.
3. bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit
 um mindestens 90 v. H.

»

ermäßigt werden.

S& 13

Einhaltung von Lehrverpflichtungen

(1) Die Lehrpersonen teilen jeweils am Ende eines Semesters
 unter thematischer Bezeichnung der einzelnen Lehr-
            
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