Full text : 1993 (0037)

=

Studienordnung
für den Diplom-Studiengang Sportwissenschaft
Vom 10. Juni 1992

Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von $ 85 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz - UG) vom 8. März 1989
‚Amtsbi. S. 609) folgende Ordnung für den Diplom-Studiengang Sportwissenschaft
 erlassen, die hiermit verkündet wird.

|. Allgemeine Bestimmungen

81
Studienziel und Gliederung des Studiums
(1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplom-Prüfungsordnung
 vom 10. Juni 1992 Inhalt und Aufbau des Studiums de!
Sportwissenschaft.

(2) Ziel des Studiums ist die Befähigung für eine berufliche Tätigkeit in der
Sportwissenschaft mit den Schwerpunkten: Schulsport, Freizeitsport. Lei
stungssport, Präventions- und Rehabilitationssport.
(3) Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Der erste Abschnit
wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen, der zweite Abschnitt mit der
Diplomprüfung, die den berufsaualifizierenden Abschluß des Studiums bil
det.

82
Berufspraktische Tätigkeit

1) In das Studium eingeordnet sind:
1. eine berufspraktische Tätigkeit (Orientierungspraktikum) im Umfang vor
mindestens 4 Wochen an berufsspezifischen Einrichtungen,
2. ein schulmethodisches Praktikum während eines Semesters mit je zwe
Stunden wöchentlich.
3. ein mindestens sechswöchiges Berufspraktikum, das in einer zugeordne
*en Lehrveranstaltung vorbereitet und begleitet wird.

2) Der Studienaufwand für das schulmethodische Praktikum entspricht ZWe
Semesterwochenstunden, der für das Berufspraktikum vier Semesterw0
shenstunden.
            
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