Full text : 1993 (0037)

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2. einer Fachprüfung in einer Mannschaftssportart (Mannschaftsspiele)
nach Wahl des Kandidaten;
3. einer Fachprüfung in einer Freizeitsportart nach Wahl des Kandidaten;
4. drei Fachprüfungen aus den sportwissenschaftlichen Disziplinen:
Bewegungswissenschaft, Sportgeschichte, Sportmedizin, Sportpädagogik,
 Sportpsychologie, Sportsoziologie, Trainingswissenschaft nach Wahl
des Kandidaten.

/2) Die Fachprüfungen gemäß $ 21 Abs. 1 Nr. 1-3 werden als vorgezogene
Fachprüfungen abgelegt und bestehen jeweils aus einer sportpraktischen
Prüfung und einer zweistündigen Klausur. Sie sollen bis zum Ende des vierten
 Semesters abgeschlossen werden. Die Meldung zu den vorgezogenen
Fachprüfungen muß im Prüfungssemester bis spätestens vier Wochen vor
Abschluß der Lehrveranstaltungen beim Prüfungsausschuß erfolgen.
(3) Die Fachprüfungen gemäß 8 21 Abs. 1 Nr. 4 bestehen jeweils aus einer
zweistündigen Klausur und sollen zusammenhängend nach dem vierten
Semester abgelegt werden. Die Zulassung zu diesen Prüfungen soll erst
erfolgen, wenn die vorgezogenen Fachprüfungen nach Absatz 1 Nr. 1-3 bestanden
 sind.

$ 22
Zeugnis

Über die bestandene Diplom-Vorprüfung ist unverzüglich, möglichst innerhalb
 von vier Wochen ein Zeugnis auszustellen. Es enthält die in den Fachorüfungen
 erzielten Noten und eine Gesamtnote als arithmetisches Mittel
der sechs Fachnoten. Das Zeugnis ist vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
 zu unterzeichnen.
Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung
erbracht worden ist.

I. Diplomprüfung

8 23
Durchführung der Diplomprüfung
Die Diplomprüfung soll nach Beendigung des siebten Fachsemesters abgeegt
 werden. Die sportpraktischen Prüfungen und die Prüfung der Lehreiglung
 sind studienbegleitend während des zweiten Studienabschnitts abzuegen.

            
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