Full text : 1993 (0037)

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4.2. Exkursionen/Studienfahrten sind für die an der HBK-Saar beschäftigten
Mitglieder Dienstreisen im Sinne des Saarländischen Reisekostengesetzes.
 Die Erstattung der Fahrtkosten, die Zahlung der Tage- und
Übernachtungsgelder sowie die Erstattung der Nebenkosten werden
aus den Mitteln des Titels 52781 nach den, für Auslandsreisen geltenden
 Vorschriften des Saarländischen Reisekostengesetzes, erstattet.
Der Zahlung der Tage- und Übernachtungsgelder wird die Reisekostenstufe
 A zugrundegelegt.

4.3. Mitglieder, die nicht Bedienstete der HBK-Saar sind, können Zuschüsse
zu ihren Reisekosten bis zur Höhe der Sätze der Nr. 4.2. erhalten, sofern
ihre Beteiligung an der Exkursion/Studienfahrt nach der Entscheidung
des/der Rektors/Rektorin erforderlich ist.
Diese Zuschüsse werden über Titel 52781 abgerechnet. Reisekostenzuschüsse
 an Lehrbeauftragte werden aus Titel 42721 gezahlt.

4.4 Teilnehmende Studenten/Studentinnen können Zuschüsse zu den Reisekosten
 aus Mitteln des Titels 53381 erhalten.
Bis zur vollen Höhe können die nachgewiesenen Kosten der Unterkunft
und die nachgewiesenen Nebenkosten erstattet werden.
Fahrtkosten können bis zur Höhe der Hälfte der Kosten gezahlt werden,
die dem Studenten/der Studentin bei der Benutzung der 2. Wagenklasse
 eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels entstanden
sind oder wären.

5. Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Dienstblatt der
Hochschulen des Saarlandes in Kraft.

Saarbrücken, 3. Dezember 1993

Der Rektor
Prof. Horst Gehard Haberl
            
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