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Diplomarbeit
1} Die Diplomarbeit ist eine Prüfungsarbeit. Sie soll zeigen, daß der Kandidat
in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem
Bereich der Sportwissenschaft selbständig mit wissenschaftlichen Methoden
zu bearbeiten.
(2) Themen für Diplomarbeiten können von den nach 8 18 prüfungsberechtigten
Mitarbeitern am Sportwissenschaftlichen Institut aus den von ihnen
vertretenen Gebieten vergeben werden. Auf Antrag des Kandidaten sorgt
der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dafür, daß der Kandidat rechtzeitig
ein Thema für eine Diplomarbeit erhält. Die Ausgabe des Themas erfolgt
über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses; der Zeitpunkt der Ausgabe
ist aktenkundig zu machen.
Soll die Diplomarbeit in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule durchgeführt
werden, bedarf es hierzu der Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfjungsausschusses.
3) Das Thema für eine Diplomarbeit kann vor der Zulassung zur Diplomprüfung,
jedoch erst nach der bestandenen Diplomvorprüfung und in der Regel
nicht vor dem 7. Fachsemester vergeben werden. Eine Entscheidung über
die Zulassung zur Diplomprüfung ist damit nicht verbunden.
Das Thema für die Diplomarbeit ist spätestens zwei Monate nach dem Bestehen
des letzten Prüfungsteils der Diplomprüfung zu vergeben. Die Bearbeitungszeit
beträgt sechs Monate.
Das Thema und die Aufgabenstellung der Diplomarbeit müssen so beschaffen
sein, daß die zur Bearbeitung vorgegebene Frist eingehalten werden
kann. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Monate
der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Dem Kandidaten ist Gelegenheit
zu geben, für das Thema der Diplomarbeit Vorschläge zu machen.
4) Die Diplomarbeit ist fristgemäß beim Vorsitzenden des Prüfungsaus-Schusses
abzuliefern. Bei der Abgabe hat der Kandidat schriftlich zu versichern,
daß er seine Arbeit selbständig verfaßt und keine anderen als die
angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Der Abgabezeitpunkt ist
aktenkundig zu machen. Wird die Diplomarbeit nicht fristgemäß abgeliefert.
gilt sie als mit „nicht ausreichend“ bewertet.
Der Prüfungsausschluß kann bei begründetem Antrag des Kandidaten und
nach Rücksprache mit dem Erstgutachter die Bearbeitungszeit um maximal
2 Monate verlängern. Der Antrag muß spätestens zwei Wochen vor dem
Abgabetermin eingereicht werden.