— 606 —
Siegelordnung
der Hochschule der Bildenden Künste — Saar
(Kunsthochschuie)
Vom 12. Mai 1993
Der Senat der Hochschule der Bliidenden Künste — Saar (Kunsthochschue}
hat auf Grund von 8 15 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Hochschule der
3ildenden Künste — Saar (Kunsthochschulgesetz — KhG) vom 21. Juni
1989 (Amisbi. S. 1106), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 1991
(Amtsbl. S. 818), folgende Ordnung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht
wird:
Siegelordnung
|
Das Emblem der HBK Saar trägt die Umschrift „Hochschule Saar“.
Diese ist jeweils von sieben sich verstärkenden Punkter
eingeschlossen.
Die Mitte des Emblems zeigt die Aufschrift „der Bildenden Künste“.
Das Emblem darf über den in dieser Ordnung festgelegten Bereich hinaus
nur mit schriftlicher Genehmigung des/der Rektors/Rektorin ver
wendet werden.
2. Siegel und Stempel der HBK Saar zeigen das unter Ziffer 1 beschriebe
na Embiem.
3. Folgende Siegel und Stempel finden bei der HBK Saar nach Maßgabe
dieser Ordnung Verwendung:
a) das Hochschulsiegel als Gummistempel,
9) die Hochschulstempel.
4. Die Hochschulsiegel führt nur der/die Rektor/in.
Er/Sie kann die Befugnis zum Anbringen des Siegels delegieren.
5. Die Hochschulstempel führen die Fachbereiche und die Verwaltung.
6. Über die Siegel- und Stempelbefugnis entscheidet im Zweifel der/die
Rektor/in.
7. Hochschulsiegel und -stempel können nur über die Verwaltung bezo
gen werden.
8. Siegel und Stempel dürfen nur auf Schriftstücken verwendet werden
die mit erhöhter Beweiskraft ausgestattet werden sollen.