Full text : 1993 (0037)

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zeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in
den Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der Universität
 des Saarlandes im wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer
 Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung
 vorzunehmen. Für die Gleichwertigkeit von Studienzeiten, Studienleistungen
 und Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen sind die
von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten
 Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von
Hochschulpartnerschaften zu beachten. Im übrigen kann bei Zweifeln an
der Gleichwertigkeit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört
 werden.

(3) In staatlich anerkannten Fernstudien oder in vom Saarland in Zusammenarbeit
 mit den anderen Ländern und dem Bund entwickelten Fernstudieneinheiten
 erworbene Leistungsnachweise werden, sofern sie gleichwertig
 sind, als Studienleistung angerechnet. Bei der Feststellung der
Gleichwertigkeit sind gemeinsame Beschlüsse der Kultusministerkonferenz
und der Hochschuirektorenkonferenz zu beachten.

(4) Der Prüfungsausschuß für „Deutsch als Fremdsprache“ kann in den folgenden
 Fällen Studienleistungen des vorangegangenen Studiums für das
Aufbaustudium „Deutsch als Fremdsprache“ anerkennen:
a) Bei Absolventen/Absolventinnen des Faches Deutsch (Sekundarstufe Il)
oder eines vergleichbaren universitären Studienabschlusses (Magister,
Promotion) aus dem Bereich der Germanistik ohne neuphilologisches
Zweitfach, können bei Vergleichbarkeit der Themenstellung Lehrveranstaltungen
 bis zu zwei Semesterwochenstunden zum Studieninhalt „Linguistik
 der deutschen Gegenwartssprache“ und „Deutsche Literatur aus
eigener und fremder Perspektive“ anerkannt werden; Seminarzeugnisse
jedoch nur, wenn sie nicht Voraussetzung des vorangegangenen Examens
 waren,
b} Bei Absolventen/Absolventinnen des Faches Deutsch (Sekundarstufen |
und Il) mit neuphilologischem Zweitfach gilt für die Studieninhalte „LiNQuistik
 der deutschen Gegenwartssprache“ und „Deutsche Literatur aus eigener
 und fremder Perspektive“ die gleiche Regelung wie unter a). Bei
Vergleichbarkeit der Themenstellung können außerdem vier Semesterwochenstunden
 des Inhaltsbereichs „Lehr- und Lernprobleme des Deutschen
 als Fremdsprache“ mit dem fachdidaktischen Studiengangteil der
neuphilologischen Fächer äquivalent gesetzt werden, wenn sie nicht Zulassungsvoraussetzung
 des vorangegangenen Examens waren. Bei
ausländischen Studierenden soll analog verfahren werden.
            
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