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Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang
„Deutsch als Fremdsprache“
an der Universität des Saarlandes
Vom 14. Juli 1993
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von $ 93 des Gesetzes übe
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom 8. März 198
/Amtsbl. S. 609) folgende Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengan|
„Deutsch als Fremdsprache“ erlassen, die nach Zustimmung des Minisie
riums für Wissenschaft und Kultur hiermit verkündet wird:
Inhaitsübersicht
Allgemeine Bestimmungen
S 1 Zweck der Prüfung und Ziel des Studiums
S 2 Zugangsvoraussetzung
S$ 3 Regelstudienzeit
8 4 Prüfungsausschuß
8 5 Prüfer/Prüferinnen und Beisitzer/Beisitzerinnen
(Prüfungskommission)
8 6 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsk
stungen
8 7 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
Il. Besondere Bestimmungen
8 8 Zulassungsvoraussetzungen
8 9 Zulassungsverfahren
8 10 Form, Reihenfolge und Inhalt der Prüfung
$ 11 Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Noten und Besteh
der Prüfung
8 12 Wiederholung der Prüfung
8 13 Zertifikat
Il. Schlußbestimmungen
8 14 Ungültigkeit der Prüfung
8 15 Einsicht in die Prüfungsakten
8 16 Inkrafttreten und Veröffentlichung