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_ledsatz
Kontrapunkt
Neue Satzlehre
nstrumentation
Gehörbildung
Formenkunde/Werkanalyse
Orgelkunde
Musikgeschichte
Kirchenmusikgeschichte
1 Testat und
1 Leistungsbescheinigung
2 Testate und
1 Leistungsbescheinigung
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1 Leistungsbescheinigung
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1 Leistungsbescheinigung
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1 Leistungsbescheinigung
2 Testate und
1 Leistungsbescheinigung
1 Leistungsbescheinigung
1 Leistungsbescheinigung
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Zulassungsverfahren
1) Für das Verfahren zur Zulassung zur Diplomprüfung gilt $ 11 entsprechend.
2) Die Meldung zur Prüfung ist in der Regel bis zum 1. Juli beim Rektor/bei
der Rektorin der Musikhochschule schriftlich einzureichen, Sie muß die An-Jjabe
der Fachrichtung und eine Erklärung enthalten, ob sich der Bewerber/
jie Bewerberin bereits früher einer gleichartigen Prüfung unterzogen hat.
Die Prüfung findet in der Regel einmal jährlich zu Beginn des Wintersemeters
an der Musikhochschule statt.
3) Der Meldung sind beizufügen:
1. ein kurzer Lebenslauf,
2. das Schulabgangszeugnis,
3. die Belege über die künstlerische und musikpädagogische Fachausbildung
gemäß der gültigen Studienordnung,
4. das Zwischenprüfungszeugnis,
°. ein Verzeichnis der während des Studiums erarbeiteten Werke,
5. ein Verzeichnis der zur Prüfung vorbereiteten Werke,
/. die Diplomarbeit.
Die Zulassung zur Prüfung teilt der/die Vorsitzende der Prüfungskommis-Sslon
auf Vorschlag des Studienbereichsleiters/der Studienbereichsleiterin
dem Bewerber/der Bewerberin spätestens zwei Monate vor Prüfungsbe-9Inn
schriftlich mit.