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Die Zulassung zur Prüfung teilt der/die Vorsitzende der Prüfungskommission
auf Vorschlag des Studienbereichs dem Bewerber/der Bewerberin
spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn schriftlich mit.
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Umfang und Art der Diplomprüfung
In der Diplomprüfung sind folgende Leistungen zu erbringen:
1. von Kandidaten/Kandidatinnen für das Musiktheater
a) ein Programm von 40 Minuten, überwiegend mit Literatur des Musiktheaters
in drei Originalsprachen,
b) Repertoireprüfung (frühestens 1 Woche nach Punkt a) — Vier Partien)
©) ein öffentlicher Auftritt (wenn möglich im Rahmen einer Inszenierung)
d) ein selbsterarbeitetes kurzes Pflichtstück mit einer Vorbereitungszeit
von 1 Stunde (ein Pianist/eine Pianistin steht für den Vortrag zur Verfügung).
2. von Kandidaten/Kandidatinnen für den Konzertgesang
a) ein Programm von 40 Minuten, überwiegend mit Literatur aus den Gattungen
Lied und Oratorium (in mehreren Originailsprachen),
5) Repertoireprüfung (frühestens 1 Woche nach a)): Drei Oratorienpartien
und Auszüge aus einem Liederzyklus (Vortragsdauer mindestens 15
Minuten),
°) ein öffentlicher Auftritt im Rahmen eines Konzerts (wenn möglich mit
Orchester),
d) ein selbsterarbeitetes kurzes Pflichtstück mit einer Vorbereitungszeit
von 1 Stunde (ein Pianist/eine Pianistin steht für den Vortrag zur Verfügung).
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Prüfungszeugnis
(1) Ist die Prüfung bestanden, werden dem Bewerber/der Bewerberin eine
Diplom-Urkunde ausgehändigt (Anlagen 2a und 2b).
(2) Die Diplom-Urkunde wird vom Rektor/von der Rektorin der Musikhoch-Schule
und vom Leiter/von der Leiterin des Studienbereichs Musiktheater/
Konzertgesang unterzeichnet. Das Diplomzeugnis (Anlage 3) wird vom Rek-'or/von
der Rektorin der Musikhochschule, vom Leiter/von der Leiterin des
Studienbereichs Musiktheater/ Konzertgesang und vom Hauptfachlehrer/
von der Hauptfachlehrerin unterzeichnet. Die Diplom-Urkunde und das Dilomzeugnis
werden mit dem Dienstsiegel der Musikhochschule versehen
Ind vom Rektor der Musikhochschule ausgehändigt.