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Künstlerisches Hauptfach 4 Testate
Darstellerische Grundausbildung 1 Testat
Sprecherziehung 4 Testate
Bewegungsunterricht und Körpersprache 4 Testate
ltalienisch 4 Testate
Gehörbildung 2 Leistungsbescheinigungen
Tonsatz 2 Leistungsbescheinigungen
Akustik 1 Leistungsbescheinigung
Musikinstrumentenkunde 1 Leistungsbescheinigung
Formeniehre/Analyse 1 Leistungsbescheinigung
Musikgeschichte (Epochengeschichte) 1 Leistungsbescheinigung
Klavier 2 Testate
1 Leistungsbescheinigung
(2) Der Kandidat/die Kandidatin stellt i.d.R. 2 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit
des 4. Studiensemesters den Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung
schriftlich beim Studienbereichsleiter/bei der Studienbe
reichsleiterin.
(3) Mit dem Antrag auf Zulassung legt der Kandidat/die Kandidatin das Stu
dienbuch und alte bis zu diesem Zeitpunkt erhaltenen Leistungsbescheini
gungen vor.
(4) Erfolgt die Meldung zur Zwischenprüfung nicht innerhalb der in Absatz
genannten Frist, so erlischt in der Regel der Anspruch auf Einzelunterrich
bis zur fristgerechten Meldung zum nächsten Meldetermin, mindestens abe
für ein Semester.
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Zulassungsverfahren
(1) Der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses legt den Termin für de!
Beginn der Zwischenprüfung fest und gibt ihn den Kandidaten/Kandidatl
nen spätestens 4 Wochen vorher bekannt.
(2) Über die Zulassung zur Zwischenprüfung entscheidet der/die Vorsitzen
de des Prüfungsausschusses. Mit der Zulassung ist das Prüfungsverfahre!
eingeleitet.
(3) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn
1. die in 8 10 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind
oder .
2. der Kandidat/die Kandidatin die Zwischenprüfung oder die Diplompr
fung in demselben Studiengang an einer Musikhochschule im Geltung‘