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(2) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsleistungen gemäß 8 16 werden
zu einer Note zusammengefaßt, die sich aus dem arithmetischen Mittel der
Bewertungen der einzelnen Prüfer ergibt. Der Notenwert ist:
mit Auszeichnung
bestanden
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend =
nicht bestanden =
15,00 Punkte
13,00 - 14,99 Punkte
10,00 - 12,99 Punkte
7,00 - 9,99 Punkte
4,00 - 6,99 Punkte
0,00 - 3,99 Punkte
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Prüfungsniederschrift
Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von allen Mitgliedern
der Prüfungskommission zu unterzeichnen ist. Sie muß neben dem Namen
und den persönlichen Daten des Bewerbers/der Bewerberin mindestens
Angaben enthalten über:
a) Tag und Ort der Prüfung
b) die Mitglieder der Prüfungskommission
©) Dauer und Inhalt der Prüfung
d) die Bewertung
e) Bemerkungen.
Il. Zwischenprüfung
8 10
Zulassung
(1) Zur Zwischenprüfung wird zugelassen, wer:
1. die Eignungsprüfung nach der Verordnung über die Eignungsprüfung als
besondere Zugangsvoraussetzung für den Diplomstudiengang Sologe-5ang
(Musiktheater/Konzertgesang) an der Musikhochschule des Saarlandes
bestanden hat oder eine an einer anderen Hochschule an diese
Stelle tretende gleichwertige Qualifikation nachweist,
2. zwei Semester an der Musikhochschule des Saarlandes studiert oder
eichwertige Studienleistungen an einer anderen Hochschule erbracht
at,
3. die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen durch folgende Leistungsbe-Scheinigungen
und Testate nachweist: