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3, Eine weitere Selbstarbeit oder eine unter Anleitung gearbeitete Rolle als
zusätzliches Angebot des Kandidaten/der Kandidatin.
4. Ein 10-minütiger Vortrag von Texten (Prosa und Lyrik).
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Wiederholung der Zwischenprüfung
(1) Wenn die Zwischenprüfung nicht bestanden ist, kann jeweils in den Fächern,
die mit „nicht bestanden“ bewertet worden sind, zweimal wiederholt
werden.
(2) Der Termin einer Wiederholung wird von dem/der Studienbereichsleiter/
in im Einvernehmen mit den Fachprüfern/Fachprüferinnen und Fachliehrtern/Fachlehrerinnen
festgelegt.
Ill. Diplomprüfung
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Zulassungsvoraussetzungen
Zur Diplomprüfung wird zugelassen, wer
!. die Eignungsprüfung nach der Verordnung über die Eignungsprüfung als
besondere Zugangsvoraussetzung zum Studium an der Musikhochschule
im Studienbereich Ill, Darstellende Kunst (Schauspiel) vom 3. April
1985 (Amtsbil. S. 458) bestanden hat, oder eine an einer anderen Hochschule
an diese Stelle tretende gleichwertige Qualifikation nachweist,
2. die Zwischenprüfung bestanden hat,
3. mindestens die letzten zwei Semester an der Musikhochschule des Saarlandes
studiert hat,
4. folgende Testate und Leistungsbescheinigungen nachweist:
Rollenstudium (einzeln) 4 Testate
Sprecherziehung 2 Testate
Theatertheorie 2 Testate und
2 Leistungsbescheinigungen
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Zulassungsverfahren
M Für das Verfahren zur Zulassung zur Diplomprüfung gilt $ 11 entspreend.
(2) Die Meldung zur Prüfung ist in der Regel bis zum 1. April bei dem/der