Full text : 1993 (0037)

50 —

2.2.3
2.2.3.1
2.2.3.1.1
2.2.3.1.2
2.2.3.2

2.1
2.2.3.2.
2.2.3.2.2
2.24

2.2.4.1
2.2242

20

2.3.1

23)

Mündliche Prüfung
Prüfungsdauer bis 30 Minuten
Prüferin oder Prüfer

Beisitzerin oder Beisitzer

Prüfungsdauer mehr als 30
Minuten

Prüferin oder Prüfer

Beisitzerin oder Beisitzer
Praktische Prüfungen und Un-'errichtproben

Prüfungsdauer bis 3 Stunden
Prüfungsdauer mehr als 3 Stunden


Prüfungen des Studienkollegs
PNDS, EPNDS, Feststellungsprüfung)

Klausuren
Es gelten die Vergütungssätze
unter 2.2.2.

Mündliche Prüfungen
Es gelten die Vergütungssätze
unter 2.2.3.

10 DM
5 DM

15 DM
19 DM

10 DM

15 DM

3. Erstattung von Auslagen

Für die Erstattung von Auslagen gilt Ziffer 3 des
Erlasses betreffend die Lehrauftragsvergütung an der
Universität des Saarlandes vom 28. November 1990
(GMBI]. Saar S. 20).

1. Inkrafttreten

Dieser Erlaß tritt am Tage der Veröffentlichung in
Kraft. Er gilt erstmals für Lehraufträge, die für die
Abnahme von Prüfungen im Sommersemester 1993
arteilt werden.
            
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