50 —
2.2.3
2.2.3.1
2.2.3.1.1
2.2.3.1.2
2.2.3.2
2.1
2.2.3.2.
2.2.3.2.2
2.24
2.2.4.1
2.2242
20
2.3.1
23)
Mündliche Prüfung
Prüfungsdauer bis 30 Minuten
Prüferin oder Prüfer
Beisitzerin oder Beisitzer
Prüfungsdauer mehr als 30
Minuten
Prüferin oder Prüfer
Beisitzerin oder Beisitzer
Praktische Prüfungen und Un-'errichtproben
Prüfungsdauer bis 3 Stunden
Prüfungsdauer mehr als 3 Stunden
Prüfungen des Studienkollegs
PNDS, EPNDS, Feststellungsprüfung)
Klausuren
Es gelten die Vergütungssätze
unter 2.2.2.
Mündliche Prüfungen
Es gelten die Vergütungssätze
unter 2.2.3.
10 DM
5 DM
15 DM
19 DM
10 DM
15 DM
3. Erstattung von Auslagen
Für die Erstattung von Auslagen gilt Ziffer 3 des
Erlasses betreffend die Lehrauftragsvergütung an der
Universität des Saarlandes vom 28. November 1990
(GMBI]. Saar S. 20).
1. Inkrafttreten
Dieser Erlaß tritt am Tage der Veröffentlichung in
Kraft. Er gilt erstmals für Lehraufträge, die für die
Abnahme von Prüfungen im Sommersemester 1993
arteilt werden.