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Anlage 1d
Anforderungen an einen Praxis-Studienplatz in der
Studienrichtung „Rechnungs- und Prüfungswesen“
Studenten, die die Studienrichtung „Rechnungs- und Prüfungswesen” wäh:
Ien wollen, können ihr praktisches Studienjahr in Unternehmen absolvieren
die über ein ausgebildetes Rechnungswesen verfügen.
Die Praxis-Studenten sollen schwerpunktmäßig in einem oder mehreren de
folgenden Aufgabenfelder beschäftig werden:
— Jahresabschluß und Buchführung (einschließlich Anlagenbuchhaltung
Materialbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Inventur)
— Kostenrechnung (Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträgerrechnung)
— kurzfristige Erfolgsrechnung
— Deckungsbeitragsrechnung, Bilanzanalyse und Controlling
— Investitionsrechnung und Investititonsentscheidung sowie Wirtschaftlich
keitskontrolle
— Erstellung von Finanzplänen sowie sonstige finanzpolitische Bereiche
Studenten, die eine spätere Berufstätigkeit im Bereich Prüfungswesen anstreben,
können ihr praktisches Studienjahr auch in einem Unternehmer
der wirtschafts- und steuerberatenden Berufe (insbesondere bei Wirt
schaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerberatern bzw.
Wirtschaftsprüfungs-, vereidigte Buchprüfungs-, Steuerberatunsgesell
schaft) absolvieren. Sie sollten schwerpunktmäßig in einem oder mehrerel
der folgenden Aufgabenfelder eingesetzt werden: Mitwirkung bei der
— Prüfung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften (gesetzliche
oder freiwillige Prüfungen)
Prüfung des Jahresabschlusses von Personengesellschaften oder Ein
zelunternehmen
Prüfung des Konzernabschlusses
— Teilnahme an Sonderprüfungen (z.B. Gründungsprüfungen, Umwanc
lungsprüfungen)
— Mitwirkung an Unternehmensbewertungen
Die Praxisstudenten sollten möglichst mit einer Vielzahl der verschiedene
Aufgabenbereiche in Berührung kommen, wobei im einzelnen abzustim
men ist, welche Schwerpunkte gesetzt werden.
Wird von den oben genannten Anforderungen erheblich abgewichen, SO
vorher die Zustimmung des für die Betreuung der Praxis-Studenten zustär
digen Professors einzuholen.