Full text : 1993 (0037)

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Zusatzstudium

S 7

(1) Nach Bestehen der Diplomprüfung können nach Maßgabe der Immatrikulationsordnung
 im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten beliebige Fächer
 als Wahlfächer belegt sowie Prüfungs- und Studienleistungen hierzu
erbracht werden. Es können jedoch nur solche Fächer belegt werden, in
denen der Student noch nicht geprüft worden ist.

(2) Hat der Student ein zusätzlich belegtes Fach erfolgreich abgeschlossen,
so kann er beantragen, die erreichte Note in das Zeugnis aufzunehmen,
sofern dieses noch nicht ausgestellt ist. Die Note geht nicht in die Gesamtnote
 ein. Das Fach ist im Zeugnis durch eine Fußnote als zusätzlich bestandenes
 Fach auszuweisen, das bei der Bildung der Gesamtnote nicht berücksichtigt
 worden ist.

III. Studienfächer

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Studienfächer

(1) Studienfächer sind alle Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und Wahlfächer.
(2) Pflichtfächer sind Fächer, deren erfolgreicher Abschluß zum Bestehen
der Vor- oder der Diplomprüfung erforderlich ist.
(3) Wahlpflichtfächer sind Fächer, von denen der Student eines oder mehre-IE,
 aber nicht alle abzuschließen hat. Die Zahl der abzuschließenden Pflichtfächer
 bestimmt die Prüfungsordnung, die Auswahl trifft jeder Student für
sich.

(4) Wahlfächer sind Fächer, die vom Fachbereich angeboten werden, deren
(eplgreicher Abschluß jedoch nicht zum Bestehen einer Prüfung erforder-Ich
 ist.
(5) Pflichtfächer und gewählte Wahlpflichtfächer sind Prüfungsfächer.

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Wahl des Wahlpflichtfachs

Mit der Immatrikulation sowie bei der Rückmeldung in das 2. Studienjahr
belegt der Student ein Wahlpflichtfach. Im Rahmen freier Kapazitäten kann
&r weitere Wahlpflichtfächer belegen.
            
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