Full text : 1993 (0037)

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Einhaltung der Studienordnung

Der Fachbereichsvorsitzende sorgt für die Einhaltung der Studienordnung
Einmal im Jahr beruft er eine Konferenz ein, in der Professoren und Studenten
 Fragen der Lehre diskutieren.

Il. Gliederung des Studiums

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Dauer des Studiums

(1) Die Studienzeit beträgt einschließlich des Praxis-Studienjahres vier Jah
re.
(2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium und in das Hauptstudium

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Grundstudium
Das Grundstudium umfaßt ein Studienjahr. Es endet mit dem Bestehen de
Vorprüfung.

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Hauptstudium

(1) Das Hauptstudium umfaßt drei Studienjahre, einschließlich des Praxis
Studienjahres. Das Hauptstudium endet mit dem Bestehen der Diplomprüfung.

(2) Das Lehrangebot im 1. Jahr des Hauptstudiums (im 2. Studienjahr) ist im
wesentlichen für alle Studenten gleich. Eine Ausnahme bilden die Studer
ten, die im 2. Jahr des Hauptstudiums die Studienrichtung „Wirtschaftsinformatik“
 wählen wollen (8 12}.

(3) Im 2. Jahr des Hauptstudiums (im 3. Studienjahr) muß sich jeder Studer!
für eine Studienrichtung entscheiden. Zur Auswahl stehen die Studienrich
tungen Banken, Marketing, Personalmanagement, Rechnungs- und Prüjungswesen
 sowie Wirtschaftsinformatik. Die Wahl der Studienrichtung €"
folgt mit der Rückmeldung ins 3. Studienjahr. Sie kann nur innerhalb von vie
Wochen nach Vorlesungsbeginn des 3. Studienjahres geändert werden
Das gleiche gilt für die Entscheidung, im 2. Studienjahr die Vorlesungen 2
velegen, die auf die Studienrichtung Wirtschaftsinformatik vorbereiten.
(4) Im 3. Jahr des Hauptstudiums (im 4. Studienjahr) soll das Praxis
Studienjahr (88 21 ff) absolviert werden. Der erfolgreiche Abschluß des
Praxis-Studienjahres ist Teil der Diplomprüfung.
            
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