Full text : 1993 (0037)

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(2) Das Diplomzeugnis wird vom Fachbereichsvorsitzenden und vom Rektor
der Hochschule für Technik und Wirtschaft unterschrieben und mit dem
Stempel der Hochschule versehen. Es trägt das Datum des Tages, an dem
die letzte Fachprüfung abgelegt oder — falls dies das spätere Datum ist
—die Diplomarbeit abgegeben wurde.

(3) Der Kandidat erhält das Diplomzeugnis unverzüglich, nachdem alle Voraussetzungen
 für dessen Erteilung vorliegen, im Regelfall innerhalb von vier
Wochen.

(4) Über die Ableistung und Anerkennung des Praxis-Studienjahres wird eine
 Bescheinigung ausgestellt.

Ss 49
Diplomurkunde

Gleichzeitig mit dem Zeugnis erhält der Kandidat eine Urkundet, in der das
Recht verliehen wird, die Bezeichnung „Diplom-Betriebswirt (HF)“ bzw.
„Diplom-Betriebswirtin (FH)“ zu führen. Die Diplomurkunde trägt das Datum
des Diplomzeugnisses. Sie wird vom Fachbereichsvorsitzenden und vom
Rektor unterschrieben und mit dem Stempel der Hochschule versehen.

VIH. Prüfungsausschuß
8 50
Zusammensetzung
(1) Der Fachbereich bildet einen Prüfungsausschuß. Dieser besteht aus
zwei vom Fachbereichsrat gewählten Professoren und einem Studenten.
Der Student, der im Fachbereich die Vorprüfung abgelegt haben muß, wird
vom Fachbereichsrat auf Grund eines Vorschlags der Studendentschaft
gewählt.
(2) Die Amtszeit der Professoren beträgt zwei Jahre, die des Studenten ein
Jahr. Wiederwahl ist möglich.

851
Zuständigkeit

(1) Der Prüfungsausschuß ist zuständig für die Durchführung der Prüfung
und die Einhaltung der Prüfungsordnung.
(2) Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören insbesondere:
a) die Bestellung der Prüfer und Beisitzer,
b) die Festsetzung der Prüfungstermine,
c) die Zulassung der Studenten zur Prüfung,
            
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