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geben und von ihnen in Form einer Gruppenarbeit erbracht wrden. Das setzt
jedoch voraus, daß der von jedem Kandidaten zu erbringende Beitrag deutlich
von denen der anderen abgegrenzt wird. Diese Abgrenzung muß auch
nach Abschluß der Arbeit objektiv erkennbar sein, etwa durch die Angabe
von Seitenzahlen, Abschnitten oder durch andere objektive Kriterien.
(2) Der Beitrag jedes Bearbeiters ist einzeln zu bewerten.
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Anmeldung, Rückgabe
Der Betreuer teilt das Thema der Diplomarbeit und das Datum ihrer Ausga-De
dem Prüfungsausschuß unverzüglich mit. Der Student kann das Thema
nur einmal und nur innerhalb von zwei Monaten nach Ausgabe zurückgeben.
Die anschließende Bearbeitung eines neuen Themas gilt als erste!
Versuch. 8 40 gilt entsprechend.
8 36
Bearbeitungszeit
(1) Die Diplomarbeit wird in drei Monaten geschrieben. Die Aufgabenstellung
der Diplomarbeit ist vom Betreuer so zu begrenzen, daß diese Frist
eingehalten werden kann.
2) Die Frist beginnt am Ende des Tages, der vom Betreuer gegenüber dem
Prüfungsausschuß als Ausgabetag angegeben wird. Sie endet drei Monate
später am Ende des Tages, der nach seiner Zählung dem Ausgabetag entspricht.
Zur Wahrung der Frist genügt es ausnahmsweise, wenn die Arbeit
am folgenden Tag bis genau 11.00 Uhr dem Sekretariat des Fachbereichs
zugeht.
(3) Erkrankt der Student während der Bearbeitungszeit so schwer, daß er!
arbeitsunfähig ist, wird die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bei der Berechnung
der Bearbeitungszeit nicht berücksichtigt. Für den Nachweis der Erkrankung
gilt $ 10 entsprechend.
(4) Wenn sich unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Bearbeitung des
Themas ergeben, kann der Betreuer die Bearbeitungszeit auf Antrag des
Studenten nur einmal und nur um maximal vier Wochen verlängern.
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Nötige Angaben. Form
(1) Bei Abgabe der Diplomarbeit hat der Student schriftlich zu versichern
daß er die Arbeit selbständig verfaßt und keine anderen als die angegebe-