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d) das Praxis-Studienjahr erfolgreich beendet hat.
V. Diplomarbeit
8 30
Aufgabe
Durch die Diplomarbeit soll der Student zeigen, daß er in der Lage ist, innerhalb
einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich der Studienfächer
selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und einer
praktisch verwertbaren Lösung zuzuführen.
8 31
Zeitliche Einordnung
Die Diplomarbeit kann frühestens nach bestandener Vorprüfung und soll
spätestens im vierten Studienjahr (Praxis-Studienjahr) angefertigt werden.
8.32
Betreuung
Die Diplomarbeit kann nur von einem Professor der Hochschule für Technik
und Wirtschaft oder von einem Lehrbeauftragten des Fachbereichs ausgegeben
und betreut werden. Im letzteren Fall muß die Arbeit von einem Pro-‘essor
der Hochschule für Technik und Wirtschaft als Zweitkorrektor beurteilt
werden.
8 33
Auswahl des Betreuers
11) Der Student hat das Recht, einen Professor oder einen Lehrbeauftragten
seiner Wahl um die Betreuung seiner Diplomarbeit zu bitten. Stimmt der Angesprochene
zu, vergibt er als Betreuer nach Rücksprache mit dem Studenten
das Thema der Diplomarbeit.
2) Findet ein Student keinen Betreuer, wendet er sich an den Prüfungsaus-Schuß.
Dieser gibt dem Studenten Gelegenheit, Themenvorschläge und
Vorschläge zur Person des Betreuers zu machen, die jedoch für den Prüungsausschuß
unverbindlich sind. Der Prüfungsausschuß sorgt dafür, daß
der Student einen Betreuer und ein Thema erhält.
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Gruppenarbeit
1) Die Diplomarbeit kann auch an mehrere Studenten gemeinsam ausge-