Full text : 1993 (0037)

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folgenden Wintersemesters, die zweite Wiederholung am Ende des 2. Studienjahres.
 Die Klausurdauer ist in der Anlage festgelegt.

8 21
Bildung der Gesamtnote
Die Gesamtnote der Vorprüfung wird als arithmetisches Mittel der Umrechnungszahlen
 ($ 15 (3)) aller Pflichtfächer und des Wahlpflichtfaches gebildet.

8 22
Bestehen

Die Vorprüfung ist bestanden, wenn der Student in sämtlichen Prüfungsfächern
 des Grundstudiums mindestens die Note „ausreichend“ erhalten hat.

IV. Diplomprüfung
1. Allgemeines

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Gliederung in zwei Prüfungsabschnitte

(1) Die Diplomprüfung gliedert sich in zwei Prüfungsabschnitte. Der erste
Prüfungsabschnitt umfaßt die Fächer des zweiten Studienjahres, der zweite
die Fächer des dritten Studienjahres, das Praxis- Studienjahr und die Diplomarbeit.

(2) Die Dauer der Klausuren der Diplomprüfung ist in der Anlage festgelegt.

2. Erster Prüfungsabschnitt

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Klausurtermine

Soweit ein Fach des ersten Prüfungsabschnitts durch eine Klausur abgeschlossen
 wird, ist diese im Anschluß an die Vorlesungszeit des zweiten
Studienjahres zu schreiben. Die erste Wiederholung findet am Endes des
lolgenden Wintersemesters statt, die zweite Wiederholung am Ende des drit-'en
 Studienjahres.

3. Zweiter Prüfungsabschnitt

825
Zulassungsvoraussetzungen
Zusätzliche Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Prüfungsabschnitt
St die bestandene Vorprüfung.
            
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