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5) Die Noten der Studien- und Prüfungsleistungen werden innerhalb von
sinem Monat, in Ausnahmefällen innerhalb von zwei Monaten bekanntgegeben.
Die Note einer Diplomarbeit ist innerhalb von zwei Monaten nach
deren Abgabe bekanntzumachen.
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Entschuldigte Nichtteilnahme
(1) Kann ein Student aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde an
sinem Klausurtermin nicht teilnehmen, so ist der Prüfungsausschuß vorher,
spätestens jedoch bis 16.00 Uhr des dem Klausurtermin folgenden Tages,
hiervon in Kenntnis zu setzen. Eine schriftliche Begründung mit entsprechenden
Belegen ist innerhalb einer Woche nachzureichen. Der Prüfungsausschuß
entscheidet, ob der Entschuldigungsgrund anerkannt wird. Bei
stationärer Behandlung wird nur das Attest eines Krankenhauses anerkannt,
bei anderen Krankheiten nur das Attest eines Amtsarztes. Aus dem
Attest muß hervorgehen, daß der Amtsarzt auf Grund einer eigenen Untersuchung
zu dem Ergebnis gekommen ist, daß der Student prüfungsunfähig
st. Bescheinigt das Attest die Prüfungsunfähigkeit für einen Zeitraum von
mehr als einem Tag und nimmt der Student während dieser Zeit an einer
Prüfungleistung teil, so verliert das Attest auch für die Folgezeit seine Gültigkait.
2) Durch die Anwesenheit bei der Bekanntgabe der Aufgaben einer
Studien- bzw. Prüfungsleistung erkennt der Student an, daß ihm leistungs-Mindernde
Umstände nicht bekannt sind und er sich für prüfungsfähig hält.
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Täuschung, Nichtteilnahme
(1) Wenn der Student einen Täuschungsversuch oder eine Täuschungshandlung
begeht, wird die Studien- oder Prüfungsleistung bzw. die Diplomarbeit
mit null Punkten bewertet. In einem besonders schweren Fall kann der
Rektor auf Antrag des Prüfungsausschusses die Exmatrikulation des Studenten
anordnen. Ein solcher Fall ist insbesondere gegeben, wenn eine andere
Person unter dem Namen des Studenten eine Klausurarbeit oder die
Diplomarbeit verfaßt hat.
2) Eine Bewertung mit null Punkten erfolgt außerdem, wenn der Student aus
Von ihm zu vertretenden Gründen Studienleistungen versäumt, an dem
Termin einer Prüfungsleistung, zu der er sich gemeldet hat, unentschuldigt
nicht teilnimmt oder den Abgabetermin der Diplomarbeit unentschuldigt
llcht einhält.