Full text : 1993 (0037)

— 469 —

Il. Bestimmungen für alle Prüfungen
1. Zulassung zur Prüfung

S4
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung sind die Immatrikulation im
Fachbereich und die Meldung zur Prüfung.

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Meldung zur Prüfung, Abmeldung für einzelne Fächer
(1) Die Meldung erfolgt
— zur Vorprüfung bei der Immatrikulation,
— zum ersten Abschnitt der Diplomprüfung bei der Rückmeldung zum 2.
Studienjahr,
— zum zweiten Abschnitt der Diplomprüfung bei der Rückmeldung zum 3.
Studieniahr.

2) Mit der Meldung verpflichtet sich der Student, an der Prüfung teilzunehmen.


3) Der Student kann sich bei der Vorprüfung und beim ersten Abschnitt der
Diplomprüfung für zwei Klausuren des ersten Prüfungstermins ohne Begründung
 abmelden. Die Abmeldung hat die gleiche Wirkung wie eine entschuldigte
 Nichtteilnahme nach 8 10 (1), d.h. die Teilnahme am zweiten Termin
 gilt als erster Versuch. Die Abmeldung läßt die Meldung für den zweiten
und alle folgenden Prüfungstermine in dem entsprechenden Fach fortbestehen.
 Die Abmeldung erfolgt schriftlich beim Prüfungsamt der Hochschule
spätestens vier Wochen vor Vorlesungsende.

2. Durchführung der Prüfung

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Allgemeines

(1) In der Regel wird jedes Fach nach Abschluß der Vorlesungen eines Studienjahres
 in einer besonderen Klausur geprüft. Es können auch zwei oder
drei Fächer gemeinsam in einer Klausur geprüft werden; bei den Fächern
des dritten Studienjahres ist das die Regel.

2) Ein Student kann auch schon vor Ablauf des Studienjahres, auf dessen
Stoff sich eine Fachprüfung bezieht, an dieser teilnehmen.
‚3) Das Multiple-Choice-Verfahren ist nicht zulässig.
            
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