Full text : 1993 (0037)

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„Praxis-Studienjahr“ ist die praktische Studienphase i.S.v. 8 57 (3) FhG. Das
Praxis-Studienjahr findet außerhalb der Hochschule in einem Betrieb statt
Es fällt in der Regel in das 4. Studienjahr.
„Prüfung“ ist der Oberbegriff für Vorprüfung und Diplomprüfung.
„Prüfungsleistung“ ist eine von einem Studenten zu erbringende, von einem
Prüfer zu bewertende Leistung, die Teil der Vorprüfung oder der Diplomprüfung
 ist. Die Teilnahme an einer Prüfungsleistung kann von Zulassungsvoraussetzungen
 abhängig gemacht werden. Bei der Bewertung einer Prüfungsleistung
 kann das Ergebnis einer zuvor erbrachten Studienleistung berücksichtigt
 werden (prüfungsrelevante Studienleistung). Eine Prüfungsleistung
 wird in der Regel am Ende der Vorlesungszeit eines Studienjahres
arbracht, sie kann aber auch während der Vorlesungszeit zu erbringen sein
„Referat“ ist eine in schriftlicher Form abzuliefernde und hochschulinterr
vorzutragende Hausarbeit.

„Studienleistung“ ist eine Leistung, die vom Studenten während des Semesters
 erbracht und von einem Prüfer bewertet wird. Sie kann Voraussetzung
für die Zulassung zu einer Prüfungsleistung sein. Wird sie zusammen mil
einer Prüfungsleistung bei der Festsetzung einer Fachnote berücksichtigt,
ist sie eine prüfungsrelevante Studienleistung und wird bei Bewertung und
Wiederholung wie eine Prüfungsleistung behandelt.

„Teilklausur“ ist eine Klausur über einen Teil des Stoffes der entsprechender
Gesamtklausur (Klausur).
‚Teilleistung“ ist ein Teil einer Studien- oder Prüfungsleistung, der zeitlich
getrennt von einer anderen Teilleistung erbracht wird. Zusammen mit de!
anderen Teilleistung bildet sie die gesamte Studien- oder Prüfungsleistung.
„Vorprüfung“ ist die Prüfung der Fächer des 1. Studienjahres.
„Wahlfächer“ sind Fächer, die vom Fachbereich angeboten werden, derer
erfolgreicher Abschluß jedoch nicht zum Bestehen einer Prüfung erforder
lich ist. Die in Wahlfächern erreichten Noten werden in das Zeugnis übernommen,
 sofern nicht der Student ausdrücklich darauf verzichtet. Sie werden
 aber nicht bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt.
„Wahlpflichtfächer“ sind Fächer, von denen der Student eines oder mehrere
aber nicht alle abzuschließen hat. Die Zahl der abzuschließenden Wahl
pflichtfächer bestimmt die Prüfungsordnung, die Auswahl trifft jeder Studen!
für sich.
            
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