Full text : 1993 (0037)

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Anlage 2 zur Studienordnung des Fachbereichs Architektur

Praktische Studienphase

8 1

Die einsemestrige Praktische Studienphase wird in der Regel im 7. Semester
 durchgeführt. Sie beträgt sechs Monate einschließlich der hochschul
begleitenden Lehrveranstaltungen.

S2

Voraussetzung zur Zulassung zur Praktischen Studienphase ist die bestan
dene Diplom-Vorprüfung.

S 3

Während der Praktischen Studienphase werden begleitende Pflichtfäche
angeboten.

Ausbildungsstellen sind:
Architektur- und Innenarchitekturbüros sowie Hochbauabteilungen von Behörden
 und der freien Wirtschaft soweit sie von Architekten geleitet werden
Die Beschaffung einer geeigneten Ausbildungsstelle obliegt dem Studenten.
 Er kann sich bei der Wahl der Ausbildungsstelle vom Leiter des Praktkantenamtes
 oder bei seinem Stellvertreter beraten lassen.

Die Ausbildungsstelle bedarf der Zustimmung des Leiters des Praktikanter
amtes oder seines Vertreters.

84

Die Anerkennung der praktischen Studienphase obliegt dem Prüfungsaus
schuß. Bei der Entscheidung über die Anerkennung der Praktischen Si
dienphase ist ein Zeugnis der Ausbildungsstelle über den erfolgreich abgeschlossenen
 praktischen Teil der Studienphase vorzulegen. Das Zeugnis is
innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der praktischen Studienphasf
im Fachbereichssekretariat abzugeben. Eine Note wird nicht vergeben.
Einmalige Wiederholung ist möglich.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Praktischen Studienphase wird im Ab
schlußzeugnis ausgewiesen.

55

Der Student schließt vor Beginn der Praktischen Studienphase mit der Aus
bildungsstelle einen entsprechenden Studienvertrag ab.
            
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