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(3} Pro Tag ist für den Studenten nur eine Prüfung anzusetzen.
(4) Für die Wiederholung von einzelnen Studienleistungen ist der nächstmögliche
Termin vorzusehen.
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Verantwortung
Der Fachbereichsvorsitzende ist zuständig für die Einhaltung der Studienordnung.
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Qualität der Lehre
Zur Überprüfung, Koordinierung und Regulierung des Studienablaufs, der
Lehrinhalte, des didaktischen Konzepts sowie der Studierbarkeit des Studiums
beruft der Fachbereichsvorsitzende jährlich einmal eine fachbereichsöffentliche
’Didaktik-Konferenz’ ein. Diese Konferenz soll auch dazu
dienen, den Studenten die Möglichkeit zu geben, Kritik zu üben und ihre die
Lehre betreffenden Belange vorzubringen.
N $ 11
Ubergangsregelung
(1) Die vorliegende Studienordnung gilt für alle Studenten, die ihr Studiums
mit Beginn des WS 1993/94 im Fachbereich Architektur der Hochschule für
Technik und Wirtschaft des Saarlandes begonnen haben.
2) Die Studenten, die ihr Studium vor dem WS 1993/94 im Fachbereich
Architektur der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes be-Jonnen
haben, unterliegen nicht den Regelungen der vorliegenden Ordlung,
sondern der bisherigen Studienordnung des Fachbereichs Architekur
mit Ausnahme des in der Anlage zur vorliegenden Studienordnung fest-Jelegten
Fächerkatalogs. Die Prüfungsfächer sind nach der Maßgabe der
als Anlage 3, ’Gegenüberstellung der Fächerkataloge’, zu erbringen. Diese
3egelung gilt bis Ende des SS 1997.
3) In Sonderfällen können durch den Fachbereichsrat besondere Regelun-Jen
getroffen werden.
Saarbrücken, 8. September 199%
Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Der Prorektor
Prof. Dr. Dirk Simons