Full text : 1993 (0037)

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ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. Soweit die Diplom-Vorprüfung
Fächer nicht enthält, die an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des
Saarlandes Gegenstand der Diplom-Vorprüfung, nicht aber der Diplomprüjung
 sind, ist eine Anerkennung mit Auflagen möglich.
{2} Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Studiengängen,
 die nicht unter Absatz 1 fallen, werden angerechnet, soweit die
Gleichwertigkeit gegeben ist. Studienleistungen und Prüfungsleistungen
sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen
 an der Hochschule für Technik und Wirtschaft im wesentlichen entsprechen.
 Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung
 und Gesamtbewertung vorzunehmen, wobei besonders zu beachten
 ist, ob ein erfolgreicher Studienabschluß zu erwarten ist. Dies gilt
insbesondere für in staatlich anerkannten Fernstudien erbrachte Leistungen.

(3) Absatz (2) findet entsprechend Anwendung auf Studienzeiten, Studienleistungen
 und Prüfungsleistungen, die an Fach- und Ingenieurschulen und
an Offiziershochschulen der ehemaligen DDR erworben wurden. Für Studienzeiten,
 Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten
 Fernstudiengängen gilt Absatz (2) entsprechend.
(4) Beider Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleisungen,
 die im Ausland an Partnerhochschulen abgelegt wurden, können
besondere Regelungen gelten.
(5) Werden Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet, werden die Noten,
 soweit die Notensysteme vergleichbar sind, übernommen. In Zweifelsfällen
 entscheidet der Prüfungsausschuß.

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Prüfungswiederholungen

Eine nicht erfolgreich abgeschlossene Diplomarbeit sowie nicht ausreichend
 erbrachte betreute Studienarbeiten können einmal, unbetreute Studienarbeiten
 sowie nicht bestandene Klausuren können zweimal wiederholt
erden. Das nähere regelt das Anmeldeverfahren.

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Bewertung

1) Studienleistungen und Prüfungsleistungen werden mit Punkten bewertet.
Die Höchstzuhl beträgt in der Regel 20 Punkte. Sie kann je nach Schwierig-<eitsgrad
 bis 21 24 Punkte angehoben werden. Es entsprechen:
            
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