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ers und zum Thema Vorschläge zu unterbreiten. Die Vorschläge sind unverbindlich.
Auf Antrag sorgt der Prüfungsausschuß dafür, daß der Student ein
Thema für seine Diplomarbeit erhält. Thema und Datum der Ausgabe sind
vom Betreuer dem Prüfungsausschuß unverzüglich mitzuteilen.
/2) Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt vier Monate.
3) Die Diplomarbeit kann in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule
ausgeführt werden.
'4) Bei Abgabe der Diplomarbeit hat der Student schriftlich zu versichern,
daß die Arbeit selbständig verfaßt wurde und keine anderen als die angegebenen
Hilfsmittel benutzt wurden. Der Student hat außerdem anzugeben, ob
er das Thema bzw. die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form bereits an
anderer Stelle vorgelegt hat.
5) Der Kandidat hat der Diplomarbeit ein Verzeichnis der von ihm benutzten
Hilfsmittel beizufügen. Alle Ausführungen, die wörtlich oder sinngemäß Veröffentlichungen
oder anderen Quellen entnommen wurden, sind eindeutig
als solche zu kennzeichnen.
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Durchführung der Prüfungen
(1) Die Diplom-Vorprüfung erfolgt in zwei Abschnitten; der 1. Abschnitt umfaßt
die Fächer des 1. Studienjahres und wird in der vorlesungaireien Zei
zwischen den Vorlesungszeiten des 2. und 3. Semesters abgenommen; der
2. Abschnitt umfaßt die Fächer des 2. Studienjahres und wird in der vorlesungsfreien
Zeit zwischen den Vorlesungszeiten des 4. und 5. Semesters
abgenommen.
2) Die Diplomprüfung erfolgt in zwei Abschnitten; der 1. Abschnitt umfaßt die
Fächer des 3. Studienjahres und wird in der vorlesungsfreien Zeit zwischen
den Vorlesungszeiten des 6. und 7. Semesters abgenommen; der 2. Abschnitt
umfaßt die Fächer des 4. Studienjahres und wird in der vorlesungsfreien
Zeit nach der Vorlesungszeit des 8. Semesters abgenommen.
3) Die Bearbeitungszeit bei schriftlichen Prüfungen beträgt höchstens fünf
Slunden, Über begründete Ausnahmefälle entscheidet der Prüfungsaus-Schuß.
4) Über die Prüfung in einem Fach ist vom federführenden Prüfer ein Proto-«ol!
zu verfassen, das zum Inhalt hat: Prüfungsfach, Tag sowie Uhrzeit des
Beginns und des Endes der Prüfung, Prüfungsort, Sitzplan der Prüfungsteil-'ehmer,
vorübergehende Abwesenheit eines Prüfungsteilnehmers mit Zeitangabe,
beson de; Vorkommnisse, Name des Protokollführers.