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Prüfungsordnung
für den Diplom-Studiengang Architektur
der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
(HTWAdS)
(laut Beschluß des Senats vom 21. Juli 1993)
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes hat auf Grund
von $ 59 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes (Fachhochschulgesetz — FhG) vom 15. Mai 1991
(Amtsbl. S. 818) folgende Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Architektur
erlassen, die nach Zustimmung durch das Ministerium für Wissenschaft
und Kultur hiermit verkündet wird.
$ 1 Definitionen
$ 2 Dauer und Gliederung des Studiums
S 3 Zweck der Prüfung
4 Prüfungsausschuß
5 Prüfer
6 Zulassungsverfahren
7 Meldung zur Prüfung
+ 8 Studienleistungen und Hilfsmittel, Verfahren
3 9 Prüfungsfächer
$ 10 Diplomarbeit
8 11 Durchführung der Prüfungen
$ 12 Beurteilung von Prüfungsleistungen
8 13 Anrechnung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsle'
stungen
8 14 Prüfungswiederholungen
$ 15 Bewertung
S 16 Bestehen
8 17 Zeugnisse
8 18 Hochschulgrad
8 19 Täuschung, Nichtteilnahme
8 20 Entschuldbare Nichtteilnahme
8 21 Verlust des Prüfungsanspruchs
$ 22 Ungültigkeit der Diplom-Vorprüfung und der Diplomprüfung
$ 23 Einsicht in die Prüfungsakten
$ 24 Übergangsregelung
Anlage: Prüfungskatalog
Inhaltsverzeichnis