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tung jeweils am Anfang und Ende des Praxis-Studiensemesters als Einführungsseminar
und Abschlußseminar statt. Die Veranstaltungen dienen dazu,
die erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen zu reflektieren und die erarbeiteten
Problemlösungen zu diskutieren. Die Praxis-Studenten sind zur
Teilnahme an den Lehrveranstaltungen verpflichtet.
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Anerkennung des Praxis-Studiensemesters
Zur Anerkennung des Praxis-Studiensemesters müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
— Ausreichende Anwesenheit am Praxis-Studienplatz und erfolgreiche
Mitarbeit im betreuenden Unternehmen in dem festgelegten Zeitraum von
20 bis 22 Wochen. Das wird durch das formlose Zeugnis des betreuenden
Unternehmens nachgewiesen, das der Praxis-Student vorzulegen
hat. Eine Anerkennung kann nicht erfolgen, wenn das betreuende Unternehmen
den Vertrag für das Praxis-Studiensemester aus Gründen gekündigt
hat, die der Praxis-Student zu vertreten hat.
— Rechtzeitige Abgabe des Tätigkeitsberichts und dessen Anerkennung.
— Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen.
Der Erfolg des Praxis-Studiensemesters wird durch die Bescheinigung
nach $ 18 festgestellt und auf dem Abschlußzeugnis ausgewiesen.
Saarbrücken, 8. September 1993
Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Der Prorektor
Prof. Dr. Dirk Simons