Full text : 1993 (0037)

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reich Maschinenbau bereits begonnen haben, werden nach der bisherigen
Prüfungsordnung geprüft.
Auf Antrag des Kandidaten kann nach der neuen Prüfungsordnung geprüft
werden; hierüber entscheidet der Prüfungsausschuß endgültig.
(2) Lehrveranstaltungen und Prüfungen gemäß der bis zum Inkrafttreten der
vorliegenden Ordnung geltenden Ordnung werden nicht mehr angeboten,
wenn sie denen der vorliegenden Ordnung gleichwertig sind und diese bereits
 angeboten werden. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Fachbereichsrat
 im Benehmen mit den betroffenen Lehrpersonen auf Vorschlag
des Prüfungsausschusses.
(3) Darüber hinaus gilt:
a) Ab dem Wintersemester 1993/94 finden keine Lehrveranstaltungen des
1. Studienjahres — gemäß der alten Ordnung — mehr statt; letzter Prüfungstermin
 für diese Fächer ist Frühjahr 1995.
b) Die letzten Lehrveranstaltungen des 2. bzw. 3. Studienjahres gemäß der
alten Ordnung werden im Studienjahr 1993/94 bzw. 1994/95 angeboten;
die letzten Prüfungstermine hierfür sind Frühjahr 1996 bzw. Frühjahr
1997.

(4) Entscheidet sich der Student, der sein Studium nach der alten Ordnung
begonnen hat, für das Weiterstudieren nach der neuen Ordnung, so ist eine
individuelle Anrechnung der bisher abgelegten Studien- und Prüfungsleistungen
 beim Prüfungsausschuß zu beantragen — entsprechende Fristen
werden durch Aushang bekanntgemacht.
Stellt der Student keinen diesbezüglichen Antrag, so hat er sich unwiderrufich
 für das Weiterstudieren gemäß der alten Ordnung entschieden.

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Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt am Tage der Bekanntmachung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft.

Saarbrücken, 8. September 1993

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Der Prorektor
Pof. Dr. Dirk Simons
            
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