Full text : 1993 (0037)

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gegebenen Frist (s. Absatz 12) selbständig und eigenverantwortlich zu l6-sen.


(2) Außer der Diplomarbeit sind während des Fachstudiums zwei Studienarbeiten
 anzufertigen, die als Hinführung zum selbständigen Verfassen einer
Diplomarbeit zu verstehen sind.
(3) Mindestens eine der Arbeiten (Diplomarbeit und zwei Studienarbeiten)
soll konstruktiven Charakter haben. Fächerübergreifende Projektarbeiten
als Studienarbeiten sind möglich.
(4) Die erste Studienarbeit darf erst dann begonnen werden, wenn bis auf
maximal drei alle anderen Fachprüfungen des Vorstudiums abgeschlossen
sind.

(5) Die zweite Studienarbeit darf nicht vor dem Abschluß der ersten Studien;
arbeit begonnen werden.

(6) Die Diplomarbeit soll nicht vor dem Ende der zweiten Studienarbeit und
nicht vor Beginn des 7. Semesters ausgegeben werden; Ausnahmen bedürfen
 der Genehmigung des Prüfungsausschusses.
(7) Die Diplomarbeit sowie die Studienarbeiten können sowohl in der Hochschule
 für Technik und Wirtschaft als auch in einer Einrichtung außerhalb
der Hochschule angefertigt werden, wenn die erforderliche Betreuung gewährleistet
 werden kann.
(8) Die Diplomarbeit sowie die Studienphase können im Zusammenhang mit
der Praktischen Studienphase stehen, allerdings soll die Diplomarbeit nicht
vor Abschluß der Praktischen Studienphase beginnen.
(9) Die Diplomarbeit sowie die Studienarbeiten sollen grundsätzlich von einem
 Professor der HTW, der im Fachbereich Maschinenbau lehrt. betreut
und bewertet werden.
Es ist nicht zulässig, daß alle drei Arbeiten von dem gleichen Professor betreut
 werden.
{10) Die Themen der Diplomarbeit sowie der Studienarbeiten werden von
dem jeweils betreuenden Professor ausgegeben. Hierbei ist dem Kandidaten
 Gelegenheit zu geben, zur Auswahl des Betreuers und des Themas
Vorschläge zu unterbreiten.
Auf Antrag sorgt der Prüfungsausschuß dafür, daß der Student ein Thema
erhält.
(11) Die Ausgabe des Themas der Diplomarbeit ist dem Prüfungsausschuß
unverzüglich anzuzeigen. Das Thema kann der Studierende nur einmal —
binnen 14 Tagen ab Ausgabedatum — zurückgeben.
            
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