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Noten der beiden Studienarbeiten mit jeweils 4 SWS (Semesterwochenstunden)
und die Not der Diplomarbeit mit 12 SWS gewichtet.
(2) Die Diplom-Hauptprüfung ist bestanden, wenn sämtliche Fachprüfungen
bestanden sind, die praktische Studienphase anerkannt ist und die Diplomarbeit
zumindest mit ausreichend bewertet wurde.
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Praktische Studienphase
(1) Bestandteil des Fachstudiums ist die Praktische Studienphase; sie wird in
der Regel alternativ im 6. oder 7. Semester absolviert und dauert einschließlich
Einführungs- und Abschlußseminar 21 bis 33 Wochen.
(2) Voraussetzungen für die Zulassung zur Praktischen Studienphase sind
die bestandene Vorprüfung, das Bestehen von mindestens drei Prüfungen
des Fachstudiums sowie der erfolgreiche Abschluß einer Studienarbeit.
(3) Die Praktische Studienphase gliedert sich in und wird nachgewiesen
durch:
a) Teilnahme am Einführungsseminar,
b) Praxisphase von ca. 20 bis 22 Wochen, nachgewiesen durch ein formioses
Zeugnis der Praxisstelle mit Hinweisen bezüglich der Dauer der Tätigkeit
und der Tätigkeitsbeschreibung sowie der Bewährung des Studenten,
2) Teilnahme am Abschlußseminar mit Vorlage des Tätigkeitsberichts und
Referat.
4) Über den erfolgreichen Abschluß der Praktischen Studienphase entscheidet
der Prüfungsausschuß im Einvernehmen mit dem betreuenden
Professor. Eine nicht anerkannte Praktische Studienphase kann einmal wiederholt
werden.
[5) Nachgewiesene Ausfallzeiten bis zu 20 Arbeitstagen werden angerechnet.
Über die Anerkennung längerer Ausfallzeiten entscheidet der Prüfungsausschuß;
zu den Ausfallzeiten zählt auch die Wahrnehmung von Prüfungsterminen.
(6) Der erfolgreiche Abschluß der Praktischen Studienphase wird auf dem
Abschlußzeugnis ausgewiesen.
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Diplomarbeit und Studienarbeiten
(1) In der Diplomarbeit soll der Student seine fachliche Qualifikation sowie
die Fähigkeit nachweisen, Aufgaben aus dem Berufsfeld innerhalb der vor-