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der Fächer des Fachstudiums, den Namen des Betreuers der Diplomarbeit,
deren Thema und Note sowie die Gesamtnote der Hauptprüfung und die
Bestätigung der erfolgreich abgeleisteten praktischen Studienphase. Es
wird vom Fachbereichsvorsitzenden und vom Rektor unterschrieben und
mit dem Siegel der Hochschule für Technik und Wirtschaft versehen.
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Ungültigkeit der Diplom-Vorprüfung und der Diplomprüfung
(1) Hat der Kandidat bei einer Prüfungsleistung getäuscht und wird diese
Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so können die
Noten für die Prüfungsleistung, bei deren Erbringung der Kandidat getäuscht
hat, für die Fachprüfung entsprechend berichtigt und die Diplom-Vorprüfung
oder die Diplomprüfung für nicht bestanden erklärt werden.
(2) Waren die Voraussetzungen für die Abnahme einer Fachprüfung nicht!
erfüllt, ohne daß der Kandidat hierüber täuschen wollte, und wird diese Tatsache
erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so wird diese!
Mangel durch das Herbeiführen der Voraussetzungen für die Fachprüfung
geheilt. Hat der Kandidat vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, daß er die Fachprüfung
ablegen konnte, so kann die Fachprüfung ganz oder teilweise für „nicht
ausreichend“ oder die Diplom-Vorprüfung und die Diplomprüfung für „nicht
bestanden“ erklärt werden.
(3) Dem Kandidaten ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung
zu geben.
(4) Das unrichtige Zeugnis ist einzuziehen und gegebenenfalls ein neues zl
erstellen. Mit dem unrichtigen Zeugnis ist auch die Diplomurkunde einzuziehen,
wenn die Diplomurkunde auf Grund einer Täuschung für „nicht bestar
den“ erklärt wurde.
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Hochschulgrade
Nach erfolgreichem Abschluß des Studiums verleiht die HTW den akadem'
schen Grad eines „Diplom-Informatikers“ bzw. einer „Diplom-Informatikerin
versehen mit dem Zusatz „Fachhochschule“ (FH). Über die Diplomierun
wird eine Urkunde ausgestellt. Sie wird vom Fachbereichsvorsitzenden und