Full text : 1993 (0037)

+ 386 —

(5) Von dem in (4) berechneten Mittel wird eine verbale Benotung wie folgi
hergeleitet:

bis (einschließlich) 1,5
von 1,6 bis 2,5
von 2,6 bis 3,5
von 3,6 bis 4

sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend

Die berechneten Mittel werden mit der verbalen Note auf dem Zeugnis aus
gewiesen.
(6) Der Fachbereichsrat entscheidet über die Wichtungen und gibt sie be
kannt.

(7) Auf Antrag des Studenten werden die in Wahlfächern erreichten Notenir
das Zeugnis eingetragen.

(8) Jeder Studierende kann jederzeit einen Notenauszug seiner erbrachter
Leistungen beim Prüfungsamt beantragen.

8 16
Bestehen

(1) Die Vorprüfung ist bestanden, wenn der Student in sämtlichen Prüfungs:
fächern des Grundstudiums und den gemäß $ 7 Abs. 2 geforderten Studienleistungen
 mindestens ausreichende Noten erhalten hat.

(2) Die Hauptprüfung ist bestanden, wenn der Student die Vorprüfung bestanden
 hat, in sämtlichen Prüfungsfächern des Fachstudiums mindestens
ausreichende Prüfungsnoten erreicht hat, die gemäß & 7 Abs. 2 geforderten
Studienleistungen und die Diplomarbeit mit mindestens ausreichend bewertet
 wurden, sowie die Praktische Studienphase anerkannt wurde.

8 17
Täuschung, Nichtteilnahme

(1) Studienleistungen und Prüfungsleistungen werden mit null Punkten, die
Diplomarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, wenn der Student bei der
Erbringung der betreffenden Leistung einen Täuschungsversuch bzw. eine
Täuschungshandlung begeht. Analog kann verfahren werden, wenn die
Täuschungshandiung nachträglich bekannt wird.

(2) Eine Bewertung mit null Punkten bzw. mit „nicht ausreichend“ erfolg
außerdem, wenn der Student aus von ihm zu vertretenden Gründen Studienleistungen
 versäumt, an dem Termin einer Prüfung, zu der er angemeldet ist
nicht teilnimmt oder den Abgabetermin der Diplomarbeit nicht einhält.
            
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